Ganz legale Steuertricks - wie man sich Geld vom Finanzamt zurückholt!
Pendlerpauschale: Für die Fahrt zur Arbeit zahlt der Fiskus wieder ab dem 1. Kilometer pro Tag eine Entfernungspauschale von 30 Cent (bis max. 4500 Euro), egal ob man mit Auto, Rad oder Bahn fährt.
Fahrtkostenrechner für Pendlerpauschale
Handwerkerkosten: Bei Handwerkerrechnungen für die eigenen vier Wände kann man pro Jahr 20 % der Kosten (max. 1.200 Euro) von der Steuer absetzen. Wichtig: Absetzbar sind nur die Lohnkosten, nicht das Material.
Bewerbungskosten: Ausgaben für Stellenanzeigen (Zeitungen und im Internet), Fotos, Zeugniskopien, Papier, Porto sowie Reisekosten zum Vorstellungsgespräch sind als Werbungskosten absetzbar, egal ob die Bewerbung Erfolg hatte.
Riester-Beiträge: Beiträge für die Riester-Rente können bis max. 2100 Euro im Jahr als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Kinderbetreuung: Eltern können die Betreuungskosten für ihre Kinder (z.B. die Unterbringung in Kindergärten oder bei Tagesmüttern) steuerwirksam geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 6000 Euro, davon werden zwei Drittel berücksichtigt. So können bis zu 4000 Euro pro Kind abgesetzt werden.
Kindererziehung: Wer für die Erziehung seines Kindes allein aufkommt, darf neben dem Kindergeld einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro in Anspruch nehmen.
Haushaltshilfe: Haushaltshilfe kann man absetzen wenn z.B. die Mutter im Haushalt ausfällt oder ein Familienmitglied behindert oder lange krank ist.
Nachhilfekosten (bis 1584,- €) für Kinder kann man bei Umzug aus beruflichen Gründen als Werbungskosten absetzen.
Kontoführungsgebühr: Kann pauschal mit 16 € angesetzt werden.
Versicherungsprämien für berufliche Risiken (z.B.Rechtsschutzversicherung) sind dann absetzbar, wenn der private und berufliche Anteil nachgewiesen wird.
Prozesskosten: Musste man z. B. wegen einer Kündigung den Anwalt einschalten, erkennt der Fiskus die Auslagen als Werbungskosten an.
Scheidung: Wird eine Ehe gerichtlich geschieden, sind die Anwalts- und Prozesskosten außergewöhnliche Belastungen.
Beiträge: Zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sind Beiträge unbegrenzt abzugsfähig.
Tiere: Vergessen Sie nicht, Ihre Haftpflicht für Hunde oder Pferde abzusetzen.
Umzug (aus beruflichen Gründen): Tatsächliche Kosten oder Pauschale von 628/1256 € für Ledige/Ehepaare können abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 277 € für jede weitere im Haushalt lebende Person. Daneben können gegen Nachweis noch Ausgaben für Transport und Makler geltend gemacht werden.
Quittungen verloren? Kann passieren! Versuchen Sie es mit einem "Eigenbeleg". Wird oft anerkannt.
Arbeitsmittel: Man kann alles absetzen, was man unmittelbar zur Erledigung der eigenen beruflichen Aufgaben benötigt: PC, Fotoapparat, Handy... Der Nettobetrag ist seit 2008 von 410 Euro ist auf 150 Euro reduziert worden und die Anschaffungskosten müssen in voller Höhe im Anschaffungsjahr steuermindernd geltend gemacht werden. Liegen die Anschaffungskosten über 150,- Euro (ohne MWST.) muß man die Abschreibung auf die vorraussichtliche Nutzungsdauer verteilen (PC z.B. jetzt 5 Jahre).
