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Börsenminus besser schnell verrechnen

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Guido Westerwelle (*1961), dt. Politiker, 1983-88 Bundesvors. Junge Liberale, 1994-2001 FDP-Generalsekretär, s. 2001 Parteivors.

Börsenminus besser schnell verrechnen

Beitragvon Uzu » Mo 13. Feb 2012, 14:43

Anleger sollten Verluste aus Wertpapiergeschäften möglichst schnell mit Gewinnen verrechnen. Vor allem das Finanzamt sollten sie davon in Kenntnis setzen – sonst laufen sie Gefahr, zu viel Abgeltungsteuer bezahlen.

Der Bundesfinanzhof hat in der vergangenen Woche ein Urteil veröffentlicht, wonach ein Investor Verluste aus seinen Kapitalanlagen nur für einen begrenzten Zeitraum geltend machen kann (Az.: IX R 38/10). Demnach ist ein solcher Abzug nur innerhalb der Verjährungsfrist möglich. Dies ist das Jahr, in dem der Anleger mit seinen Wertpapieren wieder ausreichend steuerpflichtige Gewinne macht, um seine Verluste aus den Vorjahren auszugleichen. Daher ist es ratsam, das Börsenminus sofort in die Steuererklärung aufzunehmen, damit es für die Zukunft konserviert ist.

Sparer müssen dabei allerdings unterscheiden – zwischen früheren Spekulationsverlusten und den Minusbeträgen aus Börsengeschäften, die der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer unterliegen.

Bis Ende 2009 entstandene und noch nicht ausgeglichene Spekulationsverluste lassen sich mit einem Spekulationsplus verrechnen. Alternativ können sie mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen verrechnet werden, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Hinzu kommen erhaltene Stückzinsen aus einem Anleiheverkauf. Wer eine dieser Möglichkeiten nutzen will, muss es das Finanzamt wissen lassen, da Banken das vor 2009 entstandene Minus nicht automatisch berücksichtigen. Anleger sollten dafür sorgen, dass ihr Altbestand an roten Börsenzahlen abgebaut wird: Verluste, die Ende 2013 immer noch auf dem Konto sind, lassen sich nur mit Spekulationsgewinnen etwa aus Immobilien oder Gold verrechnen und drohen daher zu verpuffen.

Im System der 2009 eingeführten Abgeltungsteuer berücksichtigen die Institute negative Kapitaleinnahmen, etwa aus realisierten Verlusten mit Wertpapieren, automatisch. Die Banken führen zwei Töpfe, um die Verluste zu verrechnen. Sofern die Einnahmen 2011 nicht ausreichen, um das Minus auszugleichen, überträgt die Bank verbleibende Verluste aus beiden Töpfen zum Jahreswechsel automatisch ins Folgejahr und verrechnet ihn mit neuen Erträgen. Das kann ungünstig sein, wenn der Kunde auf positive Einnahmen bei anderen Instituten Abgeltungsteuer bezahlt hat. Um Plus und Minus auszugleichen und dadurch eine Steuererstattung zu erhalten, muss der Sparer sein Finanzamt in Anspruch nehmen. Die dafür nötige Verlustbescheinigung muss er bis 15. Dezember beantragen.

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Uzu
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