Eine Aktie ist ein Wertpapier, welches einen Anteil an einer Gesellschaft (Aktiengesellschaft = AG) verbrieft.
Wenn man an der Börse oder auch auf anderen Marktplätzen Aktien kauft, erkauft man sich damit auch Rechte an dem entsprechenden Unternehmen.
Dazu gehören:
Recht auf Gewinnanteile (Dividenden)
Recht auf Wahrung des Anteils (bei Kapitalerhöhungen)
Recht auf Liquidationserlösen (bei Auflösung der AG)
Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung (Stimmrecht und/oder Auskunftsrecht)
Anfechtungsrecht bei Verdacht auf nichtsatzungsgemäße Beschlussfassung auf der Hauptversammlung
Der Name Wertpapier stammt daher, dass Aktien früher als effektive Stücke ausgegeben wurden, d. h. eine Urkunde, auf der z. B. Nominalwert oder Stückzahl angegeben waren.
Einer der ältesten Anteilscheine, der nach heutigem Verständnis als Aktie gelten kann, ist eine Urkunde aus dem Jahre 1288, die 1/8 der schwedischen Kupfermine in Falun verbrieft. Sie ist die älteste noch heute bestehende Aktiengesellschaft der Welt mit dem Namen „Stora Kopparbergs Bergslags Aktiebolag“.
Die „Vereinigte Ostindische Kompanie” war die erste Firma an der Börse im europäischen Wirtschaftsraum. Sie schloss sich 1602 aus mehreren Firmen zusammen und wurde somit zum Vorbild vieler ähnlicher, damaliger Handelskompanien und auch für die heutigen, modernen Aktiengesellschaften. Die ersten Aktien Deutschlands waren die der Dillinger Hütte im Jahre 1809.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts führte die Entwicklung dazu, dass Anteilseigner die Aktien in der Regel aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht mehr als einzelne Urkunden besaßen, sondern von einer Bank in einem Depot verwalten ließen. Bei den Depotbanken liegen heute meist keine effektiven Stücke vor, sondern es werden nur die Anteile verwaltet. Die sogenannte Sammel- oder Globalurkunde, auf der die Aktien verbrieft sind, wird meist bei einer Wertpapiersammelbank (in Deutschland der Clearstream Banking AG) verwahrt.
Aus dieser zentralen Depotverwaltung ergibt sich auch der große Einfluss der Banken, die das Stimmrecht stellvertretend für alle bei ihr verwalteten Aktien wahrnehmen können. In Deutschland muss heutzutage jedoch nach geltendem Recht jeder Aktionär für dieses stellvertretende Stimmrecht eine schriftliche Vollmacht erteilen.
Es gibt aber weiterhin Aktien, die als Wertpapier ausgegeben werden, insbesondere bei nicht börsennotierten Unternehmen.
Ein Hobby ist das Sammeln von historischen, wertlosen effektiven Wertpapieren, so genannte Nonvaleurs. Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und Schuldverschreibungen mit Zinsschein sowie Erneuerungsschein oder Talon.
http://www.wikipedia.de
